Spätestens wenn die Mieter ausziehen sorgt das Thema rauchen oft für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, denn für viele rauchende Mieter gehört der blaue Dunst in der gemieteten Wohnung dazu. Für Vermieter hingegen stellt der Tabakkonsum und der damit verbundene Zigarettengeruch und die gelblichen Ablagerungen an den Wänden einen Schaden bei der Immobilie dar. Dieser Wertverlust soll vom Mieter beseitigt oder ersetzt werden. Das sorgt oft für mietvertragliche Streitigkeiten, die häufig bei Gerichten landen.
Wer kommt beim Auszug für die Schäden auf? Reichen die bekannten „Schönheitsreparaturen“ dafür aus? Und wie kann man eine Einigung erzielen mit der beiden Seiten zufrieden sind?